01
Problem
Die Anwaltschaft musste klären, ob das kommerzielle Produktivitäts-Tooling einer Partei vom früheren, in einer anderen Programmiersprache geschriebenen Werk der anderen Partei abgeleitet ist. Die Frage richtete sich auf den technischen Vergleich über Programmstruktur, Module, Algorithmen und Datenstrukturen sowie Quellcode -- nicht nur auf wörtlichen Eins-zu-eins-Vergleich.
02
Vorgehen
Technischer Konsultativ-Experte der Anwaltschaft. Mehrschichtige Analyse entlang der etablierten Schweizer Filterungs-Ebenen für Urheberrechtsverletzungen: Programmstruktur und Architektur, Module, Algorithmen und Datenstrukturen, Quellcode, Objektcode. Framework-, generierter und plattformseitig vorgegebener Code sauber von eigens geschriebenem Code der Parteien getrennt, damit der Vergleich auf dem richtigen Material lag.
03
Ergebnis
Architektonische Trennung zwischen den beiden Implementierungen auf struktureller und algorithmischer Ebene festgestellt, sodass eine wörtliche-Kopie-These auf eine viel engere Tatsachenfrage reduziert war. Befunde stützten die Position der Anwaltschaft im Verfahren.